Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​​Fragen können Sie jederzeit über die E-Mail-Adresse
faq.arbeits-umweltschutz@hs-duesseldorf.d​e​ stellen.
Die Antworten werden an dieser Stelle veröffentlicht.


AGU-SharePoint

Was ist der AGU-SharePoint?

Der AGU-SharePoint ist eine Webanwendung, die das gemeinsame Bearbeiten und Ablegen von Dokumenten ermöglicht. Für jede AGU-Führungskraft wurde eine übersichtliche Ordnerstruktur angelegt, die alle erforderlichen Verpflichtungsunterlagen enthält.

Wer hat Zugriff auf meine Unterlagen im SharePoint?

Zugriff haben die Beschäftigten der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz, die Administratoren der CIT sowie P und VP mit Leseberechtigungen. Die verantwortliche Führungskraft hat ausschließlich Zugriff auf ihre Daten. Der SharePoint wird in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Chief Information Security Officer der HSD zur Verfügung gestellt und betrieben.​

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Fachkunde​​​​

Was bedeutet Fachkunde?

Fachkunde im arbeitsschutzrechtlichen Sinn bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person, als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch die Hochschulleitung übertragenen Aufgaben und Pflichten. 

"Es geht nicht darum, einem Wissenschaftler für Lasertechnik die Gefahren und das Fachwissen zu Laserstrahlen zu vermitteln, sondern wie das hochschulinterne Verfahren zur Ermittlung der Gefährdungen festgelegt ist."

Quelle: HIS-HE:Medium 2|2019 

Verantwortung im Arbeitsschutz Sofern vorhandene berufliche Erfahrungen, theoretische und/oder praktische Kenntnisse nicht ausreichen, kann auf Basis des an der Hochschule Düsseldorf bestehenden Unterweisungskonzeptes an entsprechenden Unterweisungen zur Herstellung der Fachkunde teilgenommen werden. 

Hier geht es zum Schulungsangebot.

Ist die Teilnahme an den Fachkundeschulungen Pflicht?

Nein, die Teilnahme ist nicht verpflichtend. Es besteht auch die Möglichkeit, sich die Inhalte durch ein Selbststudium der online bereitgestellten Präsentationen anzueignen. Ziel beider Varianten ist die Herstellung von Fachkunde, die im Pflichtenübertragungsschreiben durch die jeweilige Führungskraft bestätigt werden muss.

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Gefährdungsbeurteilung​​​​

Wann wird die Begehung in meinem Zuständigkeitsbereich durchgeführt?

Jede Führungskraft wird per E-Mail persönlich kontaktiert und über den Ablauf und das Anmeldeverfahren informiert. Herr Wilke (externe Fachkraft für Arbeitssicherheit) von der Firma ecoprotec steht i.d.R. dienstags für Begehungen zur Verfügung. Die Anmeldung für diese Begehungstermine ist über die Homepage der Stabsstelle möglich. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Muss ich als AGU Führungskraft an der Begehung teilnehmen?

Ja, die Teilnahme der verantwortlichen AGU-Führungskraft ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zwingend erforderlich. Hinweis: Wird eine/ein Beschäftigte/r angewiesen, vertretungsweise für die verantwortliche AGU-Führungskraft den Termin durchzuführen, findet die Begehung nicht statt.

Wie lange dauert eine Begehung?

Aus organisatorischen Gründen wurden im Vorfeld alle Räume der Hochschule in drei Gefährdungsstufen unterteilt, für die unterschiedliche Begehungszeiträume vorgesehen sind. 

Basic (Büro-, Unterrichts- und Aufenthaltsräume, Lager) → ca. 10 Minuten
Basic Plus (Medienräume, Künstlerateliers, Experimentalunterrichtsräume) → ca. 30 Minuten
Expert (Werkstätten und Labore, Gefahrstofflager, Sonderunterrichtsräume (z. B. Chemie-hörsaal) → individuell nach Bedarf (bspw. ca. 90 Minuten) 

Um Ihnen möglichst viel Flexibilität bieten zu können und den unterschiedlichen zeitlichen Anforderungen aller Räume gerecht zu werden, wurden die Begehungstermine zwischen 08:30 und 15:30 Uhr in halbstündige Abschnitte unterteilt. Eine Begehung aller Räume in unmittelbarer Abfolge ist nicht erforderlich.

Warum liegt die Gefährdungsbeurteilung (Anlage 5) nicht ausgedruckt den Verpflichtungsunterlagen bei?

Zur besseren Lesbarkeit und aufgrund von Größe und Umfang wird die Gefährdungsbeurteilung in elektronischer Form über den persönlichen AGU-SharePoint zur Verfügung gestellt. Änderungen und Fortschreibungen können so direkt in das Dokument eingearbeitet und über einen automatisierten Versionsverlauf nachgehalten werden.

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Notfallorganisation​​​​

Warum gibt es an der HSD kein Alarmierungssystem mit Sprachdurchsage?

Ein Alarmierungssystem mit Sprachdurchsage wurde im Bauprozess beim BLB NRW sowie beim MKW beantragt, als klar wurde, dass dies im Rahmen des Neubaus Campus Derendorf für die Hochschule nicht geplant wurde. Mit Verweis auf fehlende gesetzliche Vorschriften wurde die Forderung abgelehnt. Für einen nachträglichen Einbau gibt es nach wie vor keine Grundlage, so dass eine erneute Forderung beim Eigentümer des Gebäudes nicht ziel-führend ist.

Gibt es ein Notfallkonzept?

Das jetzige Notfallkonzept setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • ​Sicherheitseinrichtungen
  • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Evakuierungskonzept
  • Notfallplan der Wache
  • Bestellung und Schulung von Ersthelfer*innen und Evakuierungshelfer*innen

Ein Managementsystem ist in Planung.

Warum werden keine Evakuierungsübungen durchgeführt?

Es fanden seit Bezug der Gebäude eine Vielzahl von Evakuierungen statt, die durch Brandalarme ausgelöst wurden. Diese können grundsätzlich als Übung angesehen werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bei zu häufigen Übungen/Fehlalarmen die Evakuierungen nicht mehr ernst genommen werden. Die Evakuierungen in diesem Rahmen haben gezeigt, dass die Strukturen greifen und die Gebäude zügig geräumt werden.


Im Juni 2023 wurden nun erstmalig gezielte Evakuierungsübungen gebäudeweise durchgeführt. Zusammenfassend konnten keine größeren Abweichungen festgestellt werden.  


Welche Aufgaben übernehme ich als AGU-Führungskraft im Rahmen der Notfallorganisation und welche die Hochschulleitung?

Die Hochschulleitung sorgt für eine geeignete Notfallorganisation. AGU-Führungskräfte sind dafür verantwortlich, das Notfallkonzept in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich umzusetzen und die Wirksamkeit sicherzustellen. In der Praxis bedeutet dies beispielsweise: Durchführung von Sicherheitsunterweisungen oder Prüfung, ob eine ausreichende Anzahl an Ersthelfer*innen und Evakuierungshelfer*innen vorhanden ist.

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Pflichtenübertragung auf AGU-Führungskräfte​​​​

Wer ist AGU-Führungskraft?

AGU-Führungskräfte sind:

  • Dekan*innen
  • Professor*innen
  • Dezernent*innen
  • Leiter*innen der Zentralen Einrichtungen
  • Leiter*innen der Stabsstellen
  • Leiter*innen der Institute

Warum wird übertragen?

Die individuellen Führungskräfte der sehr unterschiedlichen Hochschulbereiche können viele Gegebenheiten, Situationen und mögliche Gefährdungen besser beurteilen und wenn nötig, auch zügiger beheben. Sie haben unmittelbare Einflussmöglichkeiten auf die ihnen zugeordneten Beschäftigten und Studierenden. Durch eine Übertragung der Verantwortung kommt die Hochschulleitung der Verpflichtung der HSD als Arbeitgeberin nach, den Arbeitsschutz hochschulint​ern zu organisieren. Gleichzeitig sorgt sie bei den betroffenen Führungskräften, Beschäftigten und Studierenden für Struktur und Klarheit.

Was und wie wird übertragen?

Durch die Präsidentin und die Vizepräsidentin für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung als Dienstvorgesetzte werden mittels Pflichtenübertragungsschreiben schriftlich Aufgaben, Pflichten und Befugnisse übertragen, die Ihrem personellen sowie räumlichen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Die Schnittstellen zu anderen arbeitsschutzrechtlichen Verantwortlichen werden ebenfalls benannt. Hier ist ein Muster des Pflichtenübertragungsschreibens hinterlegt.

Wann wird übertragen?

Die Übertragung erfolgt nach gemeinsam erstellter Gefährdungsbeurteilung, die durch die jeweilige AGU-Führungskraft sowie der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz durchgeführt wird. Hierfür werden alle zugeordneten Räume mit der zuständigen Führungskraft begangen. Erst, wenn für alle zugehörigen Räume einer AGU-Führungskraft die Gefährdungsbeurteilungen vorliegen, wird die Übertragung durchgeführt.

Was bedeutet die Übertragung für mich?

Sie nehmen die Ihnen obliegenden Aufgaben und Pflichten in eigener Verantwortung war. Sie sind arbeitsschutzrechtlich verantwortlich für einen im Pflichtenübertragungsschreiben genau definierten personellen und räumlichen Zuständigkeitsbereich, einschließlich der darin betriebenen Arbeitsmittel und ausschließlich der dem Gebäudemanagement und der Cam-pus IT zugeordneten Anlagen.

Wird auf Lehrbeauftragte übertragen?

Lehrbeauftragte sind keine Führungskräfte im Sinne der AGU-Richtlinie und werden gesondert verpflichtet. Für sie sind zentrale Unterweisungen, Merkblätter, perspektivisch auch Online-Unterweisungen sowie entsprechende Hinweise in den Beauftragungen in Vorbereitung.

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Unterweisung von Studierenden und Beschäftigten​​​​

​(Rechtsgrundlage: Arbeitsschutzgesetz und DGUV V1)


Muss ich Studierende und Beschäftigte unterweisen?

Ja, die Pflicht zur Unterweisung der Studierenden und Beschäftigten durch Professor*innen und Führungskräfte besteht unabhängig von der konkreten Pflichtenübertragung und wurde bereits vor einigen Jahren abgestimmt.

Erhalte ich Unterstützung?

Die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellt eine allgemeine Sicherheitsunterweisung für Studierende und Beschäftigte in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Studierende werden halbjährlich zu Vorlesungsbeginn über verschiedene Kanäle auf diese Unterweisung hingewiesen. Für Beschäftigte bietet die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Unterweisungsveranstaltungen an. Parallel wird an der Entwicklung eines Online-Unterweisungstools (OnSec) in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Medien gearbeitet.

Müssen auch Tutor*innen unterwiesen werden?

Ja, da diese nach Hochschulgesetz studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte (und damit Beschäftigte) sind.


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Versicherung​​​​

Sind AGU-Führungskräfte über die Betriebshaftpflicht abgesichert, so dass Schäden im Bereich Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (AGU) nicht zu einer persönli-chen Haftung führen?

Ja, die Mitversicherung ist in den Bedingungen des Versicherungsvertrags bei der Westfälischen Provinzial Versicherung AG unter den Punkten 3.1 und 3.2 definiert: 

„3.1 Versicherungsschutz besteht für alle Organe, gesetzlichen und satzungsgemäßen Ver-treter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die leitend für ihn tätig sind oder zur Leitung oder Beaufsichtigung der versicherten Einrichtungen und Betriebe oder eines Teiles davon abgestellt sind, in dieser Eigenschaft. Dieses gilt auch für Betriebsärzte, Sicherheits-fachkräfte und Betriebsbeauftragte (z. B. Hygiene, Immissionsschutz, Abfall, Gewässer-schutz, Datenschutz), soweit sie die in dieser Position erwähnten Voraussetzungen erfüllen. Sofern es sich hierbei um Honorarkräfte handelt, gelten diese mitversichert; 

3.2 Beschäftigte sind auch […] solche Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsbeauftragte, die nicht unter den Personenkreis gem. Ziff. 3.1 fallen;“ ​

Sind auch Handlungen, die unter die grobe Fahrlässigkeit fallen, abgesichert und wie ist diese abzugrenzen?

Ja, der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Ausgeschlossen gelten vorsätzlich verursachte Schäden.

Gibt es einen konkreten Katalog (Beispiele) an abgesicherten Risiken im Bereich des AGU?

Versichert sind alle hochschultypischen Risiken, somit auch die Tätigkeiten im Bereich AGU, die im Zuge von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen und Notwendigkeiten erfolgen. Aufgrund der Vielzahl von möglichen (Verwaltungs-)vorschriften ist eine abschließende Aufzählung nicht möglich, aber auch nicht erforderlich.

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​Kontakt


Jürgen Bons

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Rather Straße 23b - Raum 10.1.008
+49 211 4351-9427
juergen.bons@hs-duesseldorf.de​