Die folgenden Informationen richten sich insbesondere an AGU-Führungskräfte der Stufen Basic Plus und Expert.
Arbeitsmittel sind nach BetrSichV Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Dienststelle hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Vorgehensweise
Bitte gehen Sie dem GBU Handlungszyklus entsprechend vor. Im ersten Schritt sollten die zu beurteilenden Arbeitsmittel erfasst werden. Gleichartige Arbeitsmittel können zusammengefasst und gemeinsam beurteilt werden.
Unterlagen
Durchführung von PrüfungenDefinition des ArbeitsmittelsAblaufschema 1 für die Beurteilung der einfachen manuellen WerkzeugeAblaufschema 2 für die Beurteilung der Geräte und VorrichtungenAblaufschema 3 für die Beurteilung der einfachen Maschinen und EinrichtungenAblaufschema 4 für die Beurteilung der komplexen technischen MaschinenCheckliste 1 für die Beurteilung der einfachen manuellen WerkzeugeCheckliste 2 für die Beurteilung der Geräte und VorrichtungenCheckliste 3 für die Beurteilung der einfachen Maschinen und EinrichtungenCheckliste 4 für die Beurteilung der komplexen technischen Maschinen
Jürgen Bons
Fachkraft für ArbeitssicherheitLeitung der StabsstelleRather Straße 23b - Raum 10.1.008+49 211 4351-9427juergen.bons@hs-duesseldorf.de
Klaus Freimuth
Fachkraft für ArbeitssicherheitRather Straße 23b - Raum 10.1.010+49 211 4351-9429klaus.freimuth@hs-duesseldorf.de