Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Die Hochschulen sind für die Qualität von Studium und Lehre verantwortlich und sollen basierend auf den „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG)“ Qualitätsmanagementsysteme konzipieren. Darüber hinaus geben die Hochschulgesetze in den jeweiligen Bundesländern sowie die Länderrechtsverordnungen (Studienakkreditierungsverordnung) sowohl die gesetzliche Verpflichtung als auch den Rahmen für Qualitätsmanagement an Hochschulen vor.


Zur Qualitätssicherung und -weiterentwicklung bietet das Akkreditierungssystem drei Möglichkeiten:

  1. Programmakkreditierung: Bei einer Programmakkreditierung werden einzelne Studiengänge von außen (Gutachter*innengruppen und Akkreditierungsagenturen) begutachtet und akkreditiert.
  2. Systemakkreditierung: Bei einer Systemakkreditierung wird das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule begutachtet und akkreditiert. Die einzelnen Studiengänge werden hochschulintern akkreditiert.
  3. Alternative Verfahren: Die Hochschulen haben die Möglichkeit ein alternatives Verfahren zu entwickeln, welches mit dem Akkreditierungsrat und dem jeweiligen Bundesland abgestimmt werden muss. Es unterliegt denselben Qualitätsanforderungen wie die Programm- und Systemakkreditierung.


Unabhängig von dem gewählten Verfahren müssen die Hochschulen funktionierende Qualitätsmanagementsysteme etablieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf geschlossenen Qualitätsregelkreisen und transparenten Prozessen. Die Strategische Verantwortung für das Qualitätsmanagement liegt in der Regel auf der Führungsebene im Präsidium. An der Umsetzung sind alle Hochschulmitglieder beteiligt. Gemeinsame Qualitätsziele und Qualitätskriterien müssen auf allen Ebenen fortlaufend überprüft und weiterentwickelt werden.​​

​Kontakt

Julia Greger, M.Sc.

Teamleitung
 
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julia.greger@hs-duesseldorf.de​


Ute Schorradt, M.A.


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ute.schorradt@hs-duesseldorf.de​