Zugangsvorausetzungen
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiums im Bereich Architektur oder in einem fachlich vergleichbaren Bachelor- oder Diplomstudiengang einer Hochschule.
Eine Bewerbung mit vorläufiger Abschlussnote ist möglich, Informationen dazu finden Sie unter: hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf.
Eignungsprüfung
Zur Studienbewerbung ist die erfolgreich abgelegte studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung nachzuweisen.
Detaillierte Informationen zum Vorgehen und Umfang der Eignungsfeststellung finden Sie im Info-Blatt.
Aktuelle Informationen:
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Eignungsprüfung) 2025 ist abgeschlossen.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung 2026 wird ab Februar und bis zum 15. März 2026 möglich sein.
Bei Fragen rund um den Ablauf und die Abwicklung der Eignungsprüfung steht das Dekanat Architektur zur Verfügung.
Allgemeine Hinweise zur Eignungsprüfung - wichtig! (anklicken):
- Die Anmeldung für die Eignungsprüfung ist nicht mit der Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen.
- Die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung bedeutet nicht, dass man einen Studienplatz erhalten hat.
- Nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung muss zwingend noch eine Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz erfolgen.
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Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Vom Nachweis der Deutschkenntnisse sind Bewerbende befreit, die die Hochschulzugangsberechtigung (=Schulabschluss) oder den qualifizierenden Bachelorabschluss in Deutschland bzw. in einem deutschsprachigen Bildungs- bzw. Studiengang erworben haben.
Wenn Sie den Schulabschluss und den Bachelorabschluss im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte die Informationen des International Office der HSD zum Nachweis der Deutschkenntnisse: hs-duesseldorf.de/deutschkenntnisse.
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Sprachnachweis Englisch
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Der Nachweis kann erfolgen durch die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, sofern die Sprache Englisch mindestens ab Klasse 8 durchgehend bis zum Schulabschluss belegt wurde, oder durch ein mindestens die Niveaustufe B2 bescheinigendes Zertifikat, welches bei Studienbeginn nicht älter als 24 Monate sein darf.
Der Sprachnachweis wird nicht bei der Bewerbung eingereicht, sondern erst im Falle einer Studienplatzzusage bei der Immatrikulation/Einschreibung an der Hochschule.
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PrüfungsordnungAlle Zugangsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zum Verfahren der Eignungsprüfung finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Architektur finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.