Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​Für offene Lernmaterialien haben sich Creative-Commons-Lizenzen weithin durchgesetzt, um sie leichter nutzbar zu machen. Wer selbst solche Inhalte erschafft und eine Creative-Commons-Lizenz vergibt, trägt zum gemeinschaftlich nutzbaren Pool freier Bildungsmaterialien bei. Andere können die Inhalte verwenden, ohne nachfragen zu müssen, solange sie sich an die Lizenz halten. Das gelingt umso besser, je leichter die Regeln für andere erkennbar sind.

Hier kommen 5 Tipps zur richtigen Lizenzierung von OER, die das Verbundprojekt JOINTLY zusammengestellt hat:


1. Prüfung: Kann ich Inhalte lizenzieren?


Damit man Inhalte lizenzieren, also anderen Rechte einräumen kann, muss klar sein, dass man über die Rechte verfügt, also Urheber*in oder Rechteinhaber*in ist. Dazu reicht es aus, dass man die Inhalte selbst geschaffen hat und ein Mindestmaß kreativer Leistung darin steckt. Der Urheberschutz entsteht dann automatisch.
Urheber*innen eines Werks können nur Personen sein: Eine einzelne Person oder auch mehrere Beteiligte, die dann als Miturheber*innen ihre jeweiligen Rechte gemeinsam ausüben. Organisationen, Firmen oder andere Institutionen – etwa Schulen – können dagegen selbst keine Urheber*innen sein. Sie können von Urheber*innen aber Nutzungsrechte erwerben, zum Beispiel bei Auftragsarbeiten oder weil ein*e Mitarbeiter*in sie im Rahmen der Tätigkeit schafft.
Wer beim Erstellen offener Bildungsmaterialien auch fremde Inhalte integrieren will, muss aufpassen. Als OER veröffentlichen lässt sich dabei – zumindest ohne weitere Erlaubnisse eingeholt zu haben – nur, was entweder gemeinfrei, also nicht urheberrechtlich geschützt ist oder was unter einer freien Lizenz steht. Daraus ergeben sich weitere Fragen zum Kombinieren und Remixen von Material.


2. Lizenz genau angeben


Wer Inhalte freigeben will, sollte beim Lizenzieren präzise sein. Unter einem Text, einem Bild oder einem ganzen Arbeitsblatt wird gelegentlich nur vermerkt: „Veröffentlicht unter Creative Commons“. Das wäre nicht ausreichend, da die genaue Variante und Version der Lizenz nicht angegeben ist. Vor allem würde es Nutzer*innen nicht weiterhelfen, weil sie nicht erkennen können, wie und wofür sie die Inhalte tatsächlich nutzen dürfen.


3. Offenheit nicht ohne Grund einschränken


Wer Inhalte freigibt, sollte im ersten Schritt abwägen, welche Lizenz verwendet wird. Damit frei lizenzierte Bildungsinhalte möglichst einfach verwendet, etwa bearbeitet und weiterverbreitet werden können, sollten die Lizenzbedingungen so offen wie jeweils möglich sein.

Für offene Bildungsmedien gibt es keine allgemein verbindliche Definition. Viele, die Open Educational Resources produzieren, verbreiten oder unterstützen, halten jedoch die Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung (CC-BY)“ für ideal. Sie gibt lediglich vor, Urheber*in (Rechteinhaber*in) und Lizenz zu nennen, wenn die Inhalte weiter verwendet werden, macht aber sonst keine weiteren Einschränkungen.
Es schränkt dagegen die Weiterverwendung ein, wenn die Creative-Commons-Bausteine „ND“ („No Derivatives“, keine Bearbeitung erlaubt) sowie „NC“ (Non-commercial, keine kommerzielle Nutzung) zum Einsatz kommen. Die Möglichkeit der Bearbeitung ist bei Bildungsmaterialien wichtig, um sie ohne größere Probleme kombinieren zu können. Eine Einschränkung auf nicht-kommerzielle Nutzungen grenzt oft mehr Anwender*innen und Anwendungen aus, als die Ersteller*innen im Sinn hatten.

Aus diesen Gründen wird in der Gemeinschaft um freie Inhalte auch die Position vertreten, nur solche Lizenzen als vereinbar mit OER anzusehen, die lediglich die Bausteine „Namensnennung“ oder „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (ShareAlike) verwenden oder mit der Creative-Commons-Zero-Widmung (CC0) ohne weitere Bedingungen freigegeben sind. Wenn OER innerhalb von Bildungseinrichtungen oder im Auftrag entstehen, ist die Wahl der Lizenz womöglich in internen Richtlinien festgelegt, über Verträge vorgegeben oder durch Geschäftsmodelle eingeschränkt.


4. Piktogramme verwenden


Für alle Creative-Commons-Lizenzen gibt es Piktogramme, die die Bausteine der Lizenz grafisch darstellen. Es ist nicht Pflicht, aber viel spricht dafür, diese Piktogramme bei offenen Bilungsmaterialien zu verwenden. Sie signalisieren auch bei schnellem Blick, ob und wie die Inhalte freigegeben sind.
Bei elektronischen Dokumenten, auf Webseiten oder in Apps lassen sich die Piktogramme mit einem Link hinterlegen, der zu ausführlichen Informationen führt. Druck- und webfähige Vorlagen der Creative-Commons-Icons finden sich auf den Seiten von Creative Commons.


5. Lizenzhinweise gut sichtbar anbringen


Wo genau Lizenzhinweise anzubringen sind, ist nicht speziell vorgeschrieben. Die Creative-Commons-Lizenzbedingungen legen aber fest, dass auf die Lizenz in der Art und Weise hingewiesen wird, wie es für das jeweilige Medium üblich ist. Bei einem Film wäre das etwa am Ende im Abspann. Auch bei Büchern ist es nicht zwingend, an jedem einzelnen veröffentlichten Foto einen Hinweis anzubringen, es kann auch gebündelt, zum Beispiel in einem Bildverzeichnis geschehen.
Der Lizenzhinweis sollte aber gut sichtbar und deutlich lesbar sein. Etwa am Fuß oder im Impressum einer Webseite oder in einem besonders gekennzeichneten Bereich. Bei wenige Seiten umfassenden Dokumenten wie Arbeitsblättern bieten sich die Dokumentenränder an. Bei Büchern oder Broschüren könnte das störend wirken, weshalb es sich anbietet, die Lizenzhinweise in den Seiten vor dem Inhalt oder im Anhang zu platzieren.

Bei Online-Publikationen ist es oftmals nützlich, die Lizenzhinweise so anzubringen, dass auch Suchmaschinen und andere Programme sie lesen und katalogisieren können. Das wird zum Beispiel durch speziellen HTML-Code möglich, der die Angaben „maschinenlesbar“ macht. Dabei hilft der „Licence Chooser“ von Creative Commons, welcher die Angaben bereitstellt.


ursprünglicher Text von Henry Steinhau, CC by 4.0



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