Zugangsvorausetzungen
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist ein erfolgreicher Bachelor- oder Diplomabschluss in den gestalterischen Feldern von Schmuck, Objekt, Mode, Accessoires, Produkt und Gegenständen der Alltagskultur sowie in artverwandten Bereichen der Kunst und des Designs mit Bezug zum menschlichen Umfeld.
Ein einschlägiger Bachelorabschluss erfordert für eine Zulassung zum Studium grundsätzlich 210 Credit Points (CP). Für Bachelorstudiengänge mit einer Regelstudienzeit von weniger als sieben Semestern werden im Rahmen der Zulassung zum Masterstudium Auflagen gemacht. Art und Umfang der Auflage werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im vorangegangenen Studienabschluss absolvierten Studieninhalte festgelegt.
Eine Bewerbung mit vorläufiger Abschlussnote ist möglich, Informationen dazu finden Sie unter: hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf.
Eignungsprüfung
Zur Studienbewerbung ist die erfolgreich abgelegte studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung nachzuweisen. Die Eignunsgprüfung findet einmal jährlich statt. Für die Teilnahme daran müssen Sie sich fristgerecht anmelden.
Aktuelle Informationen:
Das Verfahren zur Feststellung der Eignung 2025 ist abgeschlossen.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung 2026 wird zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, der Anmeldezeitrum wird hier bekanntgegeben.
Wenn Sie Fragen zum Ablauf und Abwicklung der Eignungsprüfung haben, steht Ihnen der Fachbereich Design zur Verfügung: ma-eignung.design@hs-duesseldorf.de.
Details zur Eignungsprüfung (anklicken)
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung besteht aus folgenden Schritten:
Nach der Anmeldung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus, werden Sie über den Ablauf ausführlich informiert.
Im ersten Schritt laden Sie Arbeitsproben, welche das besondere Interesse für den gewählten Studiengang zeigen, sowie Ihr Motivationsschreiben in einem dafür vorgesehenen Webportal Anfang Mai des Jahres hoch.
Auf Grundlage der eingereichten Arbeitsproben und des Schreibens trifft der Fachbereich eine Vorauswahl der Bewerber*innen, welche mit Blick auf die kreative und gestalterische Eigenständigkeit, die Qualität der Umsetzung und die methodischen, gestalterischen und konzeptionellen Vorstellungs- und Ausdrucksfähigkeiten geeignet erscheinen.
Diese Bewerber*innen werden darauf zu einem Kolloquium vor Ort eingeladen, in welchem die systematische Interpretation der eigenen Arbeiten und die Fähigkeit zur Darstellung der Studienmotivation und der Studienziele abgeprüft wird.
Einzelheiten zum Verfahren regelt die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung des Studiengangs in der jeweils gültigen Fassung.
Formelle Hinweise
Die Anmeldung für die Eignungsprüfung ist nicht mit der Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen.
Die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung bedeutet nicht, dass man einen Studienplatz erhalten hat.
Nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung muss zwingend noch eine Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz erfolgen. S. Bewerbung.
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Sprachnachweis DeutschEs sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Vom Nachweis der Deutschkenntnisse sind Bewerbende befreit, die die Hochschulzugangsberechtigung (=Schulabschluss) oder den qualifizierenden Bachelorabschluss in Deutschland bzw. in einem deutschsprachigen Bildungs- bzw. Studiengang erworben haben.
Wenn Sie den Schulabschluss und den Bachelorabschluss im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte die Informationen des International Office der HSD zum Nachweis der Deutschkenntnisse: hs-duesseldorf.de/deutschkenntnisse.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zum Verfahren der Eignungsprüfung
finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.